Erbrecht, Mietrecht, Zivilrecht, Ehescheidung, Testament, Verträge

Schwerpunkte

Das Salomonische Urteil (Peter Paul Rubens; ca. 1617 n. Chr.).
Das Salomonische Urteil (Peter Paul Rubens; ca. 1617 n. Chr.).

Ich unterstütze Sie besonders in folgenden Rechtsgebieten

  • Erbrecht
  • Ehe- und Scheidungsrecht
  • Schadenersatz und Gewährleistung
  • Schmerzengeld
  • Testament
  • Pflichtteilsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Kaufverträge
  • Schenkungsverträge
  • Mietrechtsgesetz – MRG

“Ich brauche keine Gnade, ich will Gerechtigkeit.”

Gotthold Ephraim Lessing

Ehe- und Scheidungs­recht

§ 44 ABGB

Die Familienverhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrag erklären 2 Personen gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitigen Beistand zu leisten.

§ 90 ABGB

Abs 1:
Die Ehegatten sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet …..

§ 94 ABGB

Abs 1:
Die Ehegatten haben nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen….

§ 1 EPG

Dieses Bundesgesetz regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (im Folgenden: „eingetragene Partnerschaft“) …

§ 49 EheG

Ein Ehegatte kann Scheidung begehren wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass …

§ 55a EheG

Abs 1:
Ist die eheheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben, gestehen beide die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu und besteht zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die Scheidung gemeinsam begehren …

Unterhalts­recht

§ 94 ABGB

Abs 1:
Dieses Bundesgesetz regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (im Folgenden: „eingetragene Partnerschaft“) …

§ 231 ABGB

Abs 1:
Ein Ehegatte kann Scheidung begehren wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass …

§ 55a EheG

Abs 1:
Ist die eheheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben, gestehen beide die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu und besteht zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die Scheidung gemeinsam begehren …

Schaden­ersatz und Gewähr­leistung

§ 1295 ABGB

Abs 1:
Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern; der Schaden mag durch Übertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden sein …

§ 922 ABGB

Abs 1:
Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann …

Erbrecht

§ 533 ABGB

Das Erbrecht gründet sich auf einen Erbvertrag, auf den letzten Willen des Verstorbenen oder auf das Gesetz.

§ 797 ABGB

Abs 1:
Niemand darf eine Erbschaft eigenmächtig in Besitz nehmen. Der Erwerb einer Erbschaft erfolgt in der Regel nach Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens durch die Einantwortung der Verlassenschaft, das ist die Übergabe in den rechtlichen Besitz der Erben …

Testament

§ 552 ABGB

Abs 1:
Mit einer letztwilligen Verfügung wird das Schicksal der künftigen Verlassenschaft auf den Todesfall geregelt. Eine letztwillige Verfügung kann jederzeit widerrufen werden …

§ 577 ABGB

Eine letztwillige Verfügung kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen außergerichtlich oder gerichtlich, schriftlich oder mündlich und schriftlich mit oder ohne Zeugen errichtet werden …

§ 725 ABGB

Abs 1:
Mit Auflösung der Ehe, der eingetragenen Partnerschaft oder der Lebensgemeinschaft zu Lebzeiten des Verstorbenen, werden davor errichtete letztwillige Verfügungen soweit sie den früheren Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten betreffen, aufgehoben, es sei denn, dass der Verstorbene ausdrücklich das Gegenteil angeordnet hat …

Pflichtteils­recht

§ 533 ABGB

Abs 1:
Ist eine pflichtteilsberechtigte Person durch eine letztwillige Verfügung verkürzt worden, so kann sie sich auf das Gesetz berufen und den ihr gebührenden Pflichtteil fordern …

§ 757 ABGB

Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen …

Erbschafts­klage und Aneignungs­klage

§ 823 ABGB

Abs 1:
Auch nach Einantwortung kann der Erwerber der Verlassenschaft von jeder Person, die ein besseres oder gleichwertiges Erbrecht behauptet, auf Herausgabe der Erbschaft oder des seiner Berechtigung entsprechenden Teils der Erbschaft belangt werden. Das Eigentum an einzelnen Erbschaftsstücken wird aber nicht mit der Erbschaft-, sondern mit der Eigentumsklage geltend gemacht …

Kaufverträge

Dienstbar­keiten (Servitut)

§ 472 ABGB

Abs 1:
Durch das Recht der Dienstbarkeit wird ein Eigentümer verbunden, zum Vorteil eines andern in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen. Es ist ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames Recht.

§ 473 ABGB

Wird das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitze eines Grundstückes zu dessen vorteilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft; so entsteht eine Grunddienstbarkeit; außerdem ist die Dienstbarkeit persönlich.

Schenkungs­vertrag

§ 938 ABGB

Ein Vertrag, wodurch eine Sache jemandem unentgeltlich überlassen wird, heisst eine Schenkung.

Wohnungs­eigentum

§ 2 Wohnungs­eigentums­ge­setz-WEG 2002

Abs 1:
Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen …

Mietverträge/Pacht­verträge

§ 1090 ABGB

Der Vertrag, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis enthält, heisst überhaupt Bestandvertrag.

 

§ 1091 ABGB

Der Bestandvertrag wird, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann, ein Pachtvertrag genannt …

 

Mietrechts­gesetz – MRG

§ 1

Abs 1: 
Dieses Bundesgesetz gilt für die Miete von Wohnungen, einzelnen Wohnungsteilen oder Geschäftsräumlichkeiten aller Art samt den etwa mitgemieteten Haus- oder Grundflächen …

 

Rechts­anwalt
Dr. Bernd Brunner

Seit 25 Jahren bin ich persönlich um Ihr Recht bemüht.

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